die Bayerische Staatsregierung hat nun auch u.a. für die Städte Würzburg, Nürnberg, Fürth und Erlangen die Mietpreisbremse beschlossen.
Mit Wirkung zum 01.08.2013 dürfen in diesen Städten die Mieten laufender Mietverhältnisse innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren um nicht mehr als 15 % angehoben werden. Die Bunderegierung hatte zuvor für die an und für sich bundesweit geltende Deckelung von 20 % in 3 Jahren den Ländern eine Öffnungsklausel eingeräumt, von der nun Gebrauch gemacht wird.
Ausgenommen von der Deckelung sind jeweils die in den Landkreisen befindlichen selbständigen Gemeinden. Außerdem gilt diese Deckelung nicht für neu abzuschließende Mietverhältnisse, obwohl dies im Gesetzgebungsverfahren im Gespräch war.
25.07.2013